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Ein Verkehrsunfall in Italien - Das sollten Sie beachten!

Bei einem Verkehrsunfall in Italien sollte man in erster Linie Ruhe bewahren und sich vor allem um die Absicherung der Unfallstelle und die Versorgung der Verletzten kümmern. Bei größeren Sach- oder Personenschäden sollte immer die Polizei gerufen werden.

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Diese erstellt dann einen offiziellen Unfallbericht, der für die Schadensregulierung unerlässlich ist. Unterschreiben Sie jedoch niemals einen Unfallbericht, der nicht von der Polizei erstellt wurde und den Sie aufgrund mangelnder italienischer Sprachkenntnisse nicht verstehen!

Da bei einem Verkehrsunfall in Italien italienisches Recht für die Schadensregulierung gilt, gelten andere Maßstäbe und Gepflogenheiten als bei Unfällen in Deutschland. Wenn Sie kein Italienisch sprechen, sprechen vor allem sprachliche Probleme dafür, einen italienischen Avvocato zu beauftragen, um den Schaden direkt mit der italienischen Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. Vor allem bei größeren Schäden und Personenschäden oder wenn die Versicherung nicht zahlen will, sollten sich Betroffene an einen italienischen Avvocato wenden.

Giorgio Masina ist italienischer Rechtsanwalt und unterstützt deutsche Unfallopfer bei der Regulierung von Unfallschäden. In diesem Beitrag informieren wir über alles, was Betroffene bei Verkehrsunfällen in Italien wissen müssen.

Übersicht:

  1. Was tun bei einem Verkehrsunfall in Italien?
  2. Welche Schäden werden bei einem Verkehrsunfall in Italien erstattet?
  3. Wer zahlt die Schäden?
  4. Wie kann ein Anwalt für italienisches Verkehrsrecht helfen?

1. Was tun bei einem Verkehrsunfall in Italien?

Bei einem Unfall in Italien ist Ruhe zu bewahren. Ist der Unfall im fließenden Verkehr passiert, müssen die Unfallbeteiligten sofort anhalten. Die Unfallstelle ist abzusichern und Fahrer und Beteiligte müssen eine Warnweste tragen.

Ähnlich wie bei einem Unfall in Deutschland sollte man sich um Verletzte kümmern und sich in Sicherheit bringen, wenn der Unfall z.B. auf einer Autobahn passiert ist. Die Telefonnummer für den Rettungsdienst in Italien lautet 118. Bei Verletzten und Personenschäden sollte zusätzlich immer die Polizei gerufen werden, die in Italien unter der Telefonnummer 112 zu erreichen ist.

Die Polizei kommt auch, wenn es sich um größere Schäden handelt oder wenn es Streit zwischen den Unfallbeteiligten gibt. Bei kleineren Blechschäden kommt die Polizei nicht.

Unfallbericht und Zeugen

Nachdem die Unfallstelle abgesichert und eventuelle Verletzte versorgt sind, sollten mit den Unfallbeteiligten bzw. dem Unfallgegner relevante Daten zum Unfall und Unfallhergang gesammelt und ausgetauscht werden. Außerdem sollten Fotos von der Unfallstelle und den Schäden gemacht werden.

Zu den relevanten Daten gehören

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
  • amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge
  • Name und Anschrift anderer Beteiligter
  • Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer
  • Schäden an den Fahrzeugen
  • Namen und Anschriften etwaiger Zeugen

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Unfallbericht

Unfallberichte sind unerlässlich, um die für alle Unfallbeteiligten relevanten Daten und Informationen zusammenzustellen, damit Schäden und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wurde die Polizei gerufen, nimmt diese alle Daten und Informationen auf und erstellt einen offiziellen Unfallbericht (Verbale di Constatazione). Diesen sollte man unbedingt aufbewahren!

Wenn die Polizei nicht kommt, weil es sich um einen bloßen Blechschaden handelt oder die Unfallbeteiligten nicht in Streit geraten, kann auch der Europäische Unfallbericht verwendet werden. Dieses einheitliche Schadens- und Unfallformular ermöglicht den Datenaustausch und die Erfassung aller notwendigen Informationen.

Da es den Europäischen Unfallbericht in verschiedenen Sprachen gibt und er immer gleich aufgebaut ist, stellen Sprachbarrieren kein Hindernis bei der Aufnahme eines Verkehrsunfalls dar. Der Europäische Unfallbericht kann in verschiedenen Sprachen kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.

Wichtig: Wenn Sie nicht sehr gut Italienisch sprechen, sollten Sie nach einem Unfall niemals einen Unfallbericht oder ein anderes Dokument unterschreiben, das Sie nicht verstehen. Wenn Ihnen ein Unfallbericht zur Unterschrift vorgelegt wird, der z.B. mit Modello CAI (constatazione amichevole incidenti) überschrieben ist, sollten Sie diesen niemals unterschreiben. In solchen Fällen ist es besser, die italienische Polizei zu verständigen.

2.  Welche Schäden werden bei einem Verkehrsunfall in Italien erstattet?

Verkehrsunfall Italien

Bei einem Unfall in Italien gilt für die Schadensregulierung italienisches Recht. Allerdings gibt es Unterschiede zum deutschen Recht und zu den Gepflogenheiten der deutschen Regulierung von Unfallschäden.

Nach italienischem Recht werden folgende Schäden ersetzt

  • Sachschäden am Fahrzeug: Bei Bagatellschäden begnügen sich viele italienische Versicherer mit der Vorlage eines Kostenvoranschlages. Bei größeren Schäden erfolgt eine Regulierung nur bei Vorlage einer quittierten Reparaturrechnung. Teilweise verlangen die Versicherer auch ein Sachverständigengutachten über die Höhe des Schadens.
  • Totalschaden: Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls abzüglich des Restwertes ersetzt, der durch ein Gutachten nachgewiesen werden muss.
  • Sachverständigenkosten: Bei außergerichtlicher Geltendmachung des Schadens werden Gutachterkosten in der Regel nicht erstattet. Verlangt die Versicherung ein Sachverständigengutachten, wird das Unfallfahrzeug in der Regel von einem Sachverständigen der Versicherung besichtigt. Im gerichtlichen Verfahren werden die Gutachterkosten in der Regel nur übernommen, wenn ein Richter die Erstellung des Gutachtens anordnet. Ein Gutachten sollte daher nur in Absprache mit der Versicherung eingeholt werden.
  • Wertminderung: Eine Wertminderung (merkantiler Minderwert) wird in den meisten Fällen nur bei schwer beschädigten Fahrzeugen und nur dann gewährt, wenn diese zum Zeitpunkt des Unfalls nicht älter als ein Jahr waren. Ansonsten wird keine Wertminderung übernommen.
  • Abschleppkosten: Gegen Vorlage der Rechnung werden die Kosten für das Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt ersetzt, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
  • Mietwagenkosten: Die Kosten für einen Mietwagen werden nur bei beruflicher Notwendigkeit übernommen. Mit Abzügen von den tatsächlichen Kosten muss gerechnet werden.
  • Nutzungsausfall: Für die Dauer der Reparatur steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese beträgt je nach Fahrzeuggröße zwischen 5 und bis zu 50 Euro pro Tag. Bei einem Totalschaden wird die Entschädigung für maximal 10 Tage gezahlt.
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld: Für vorübergehende und dauerhafte körperliche Schäden sowie für subjektive immaterielle Schäden des Unfallopfers übernimmt die Versicherung Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das italienische Recht kennt den Begriff des "biologischen Schadens" (danno biologico). Nach einem festgelegten System, das z.B. die Schwere der Verletzungen nach einer Art Gliedertaxe, die Heilungsdauer oder einen eventuell eingetretenen Dauerschaden berücksichtigt, wird der Schadensersatz individuell berechnet. Der Schadensersatz liegt zumeist über vergleichbaren Schadensersatzleistungen nach deutschem Recht. Neben dem biologischen Schaden kennt das italienische Recht auch den ”moralischen Schaden” (danno morale). Dies ist eine Art Schmerzensgeld, wobei der biologische Schaden bereits ein Schmerzensgeld, wie es das deutsche Recht kennt, beinhaltet.
  • Verdienstausfall: Bei Vorlage des Verdienstausfalls wird auch dieser von der Versicherung übernommen.
  • Kosten für einen italienischen Anwalt: Der Unfallverursacher ist verpflichtet, einen Teil der außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten zu tragen.

Keine Kostenerstattung für abgebrochenen Urlaub

Die Versicherung übernimmt keine Kosten oder Entschädigung für den Abbruch oder die Beeinträchtigung des Urlaubs. Eine allgemeine Unkosten- oder Auslagenpauschale wie im deutschen Recht wird von der italienischen Versicherung nicht anerkannt. Auch notwendige Übernachtungskosten werden in der Regel nicht erstattet.

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3. Wer zahlt die Schäden?

Für einen Unfallschaden, der sich in Italien ereignet hat, gilt das italienische (Verkehrs)-Recht. Dieses sieht vor, dass jede vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung eines anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet (Art. 2043 Codice Civile). Gleiches gilt nach Art. 2054 Codice Civile für einen durch einen Verkehrsunfall verursachten Schaden, für den der Fahrzeugführer haftet, wenn der Schaden durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht wurde.

4. Wie kann ein Anwalt für italienisches Verkehrsrecht helfen?

Nach einem Unfall stellt sich die Frage nach dem richtigen Weg bzw. den richtigen Schritten, um den Schaden vom Unfallgegner und dessen Versicherung ersetzt zu bekommen.

Hierzu sollten sich die Betroffenen an einen italienischen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann direkt mit der italienischen Versicherung Kontakt aufnehmen und die Regulierung des Unfallschadens in die Wege leiten. Die Vorteile der Beauftragung eines italienischen Rechtsanwalts liegen in seiner Kenntnis der Sprache sowie der Besonderheiten des italienischen Rechts und aller Kriterien des Schadenersatzes.

Schadensregulierung direkt über italienische Versicherung

Der erste Schritt zur Schadensregulierung ist die Erstellung einer Zahlungsaufforderung (messa in mora), die alle Schadenspositionen enthält und nach den in Italien üblichen Kriterien erstellt werden muss. Nur eine korrekt formulierte Zahlungsaufforderung, die den Anforderungen des italienischen Rechts entspricht, führt zu einer korrekten Schadensregulierung.

Diese Vorgehensweise ist wesentlich schneller, als den Schaden bei der deutschen Niederlassung der italienischen Versicherung einzureichen oder den Kontakt über den deutschen Regulierungsbeauftragten der italienischen Haftpflichtversicherung zu suchen.

Italienischer Avvocato hilft bei der Durchsetzung ihrer Rechte

Sollte sich die gegnerische Versicherung ganz oder teilweise weigern, den Schaden zu regulieren, kann ein italienischer Rechtsanwalt mit der Versicherung in Kontakt treten und über die Regulierung des Schadens verhandeln oder rechtliche Schritte gegen die Versicherung einleiten. Insbesondere die Vertretung vor Gericht ist nur über einen italienischen Anwalt sinnvoll und erfolgversprechend.

Darüber hinaus kann ein italienischer Anwalt die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen, wenn Betroffene durch den Unfall einen Personenschaden erlitten haben.

Als Geschädigter sollten Sie insbesondere dann einen italienischen Avvocato mit der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche beauftragen, wenn Sie einen Personenschaden oder einen nicht unerheblichen Fahrzeugschaden erlitten haben. Wir helfen Ihnen bei der Unfallregulierung in Italien.

Fazit:

  1. Bei einem Verkehrsunfall in Italien ist das Wichtigste, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern. Die Versorgung von Verletzten und die Verständigung der Polizei sind entscheidend, insbesondere bei größeren Schäden oder Personenschäden.
  2. Unfallberichte sind für die Schadensregulierung unerlässlich. Die Polizei erstellt einen offiziellen Unfallbericht oder es kann der Europäische Unfallbericht verwendet werden, um wichtige Informationen auszutauschen.
  3. Die Schadensregulierung in Italien erfolgt nach italienischem Recht. Erstattungsfähig sind verschiedene Arten von Schäden wie Sachschäden, Totalschäden, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Anwaltskosten, nicht jedoch Kosten für die Unterbrechung des Urlaubs.
  4. Für die Schadensregulierung ist die italienische Haftpflichtversicherung zuständig. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung durch einen Verkehrsunfall ist der Fahrzeugführer ersatzpflichtig.
  5. Die Beauftragung eines italienischen Rechtsanwalts (Avvocato) kann bei der Schadensregulierung helfen, insbesondere wenn es um Sprachbarrieren, Kenntnisse des italienischen Rechts und Verhandlungen mit der Versicherung geht. Dies ist besonders wichtig bei Personenschäden oder erheblichen Schäden am Fahrzeug.

Haben Sie Fragen zu einem Verkehrsunfall in Italien?

Bildquellennachweis: monkeybusinessimages | JÉSHOOTS | studioroman | Canva

Giorgio Masina
Giorgio Masina
Giorgio Masina arbeitet kontinuierlich mit deutschen Kanzleien in grenzübergreifenden Fragestellungen zusammen. Avvocato Masina, dessen Muttersprache Italienisch ist, spricht fließend Deutsch, Englisch sowie Französisch. Er hat mehr als fünfzehn Jahre Erfahrung und unterstützt seine Mandanten in allen Fragestellungen des italienisches Immobilien-, Verkehrs- und Zivilrechts.
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