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Italienisches Immobilienrecht

Sie träumen davon, ein Haus in Italien zu besitzen?
Mit Hilfe unserer Anwaltskanzlei kann Ihr Traum wahr werden!

Italienisches Immobilienrecht 1

Unsere Leistungen im italienischen Immobiliengeschäft

Recherche

Beauftragung eines Notars

Unterstützung bei der Finanzierung

Anzahlung in Treuhandschaft

Genehmigungen

 Steuernummer (Codice Fiscale)

Übersetzung der Dokumente

Bevor man sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, ist es ratsam, eine gründliche Recherche durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel eine Überprüfung des Eigentumsrechts an der Immobilie, eine Prüfung des Grundbuches und eine Überprüfung, ob es auf der Immobilie Hypotheken oder andere Belastungen gibt.

In Italien ist es notwendig, einen Notar für die Beurkundung des Kaufs einer Immobilie zu beauftragen. Der Notar wird den Kaufvertrag aufsetzen und sicherstellen, dass alle förmlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Es ist empfehlenswert, einen Anwalt dabei zu haben, der auch Deutsch spricht, um mögliche Sprachbarrieren zu vermeiden, die verschiedene Rechtsprobleme zu erklären und lösen und an der Fassung des Kaufvertrags mitwirken zu können.

Wir können Sie bei der Beantragung eines Hypothekendarlehens in Italien unterstützen und sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, um die Finanzierung zu erhalten.

In Italien ist es üblich, eine Anzahlung zu leisten, bevor der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet wird. Diese Anzahlung ist in der Regel nicht erstattungsfähig, wenn der Käufer den Vertrag nicht abschließt. Es ist daher wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anzahlung geleistet wird.

In einigen Fällen können spezielle Genehmigungen erforderlich sein, um eine Immobilie in Italien zu erwerben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um eine historische Immobilie oder eine Immobilie in einem Naturschutzgebiet handelt. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über eventuelle Genehmigungen zu informieren, um mögliche Verzögerungen beim Kaufprozess zu vermeiden.

Eine italienische Steuernummer ist erforderlich, um eine Immobilie in Italien zu kaufen. Ein italienischer Anwalt kann das für Sie übernehmen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Da viele Dokumente im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie in Italien auf Italienisch verfasst sind, ist es wichtig, einen erfahrenen Übersetzer hinzuzuziehen.

Italienisches Immobilienrecht

Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich in einigen Punkten vom deutschen Recht. Wer als Ausländer in Italien eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte sich daher von einem erfahrenen italienischen Anwalt beraten lassen.

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Zunächst einmal ist zu beachten, dass der Erwerb einer Immobilie in Italien durch eine Notarurkunde erfolgt, die vom Notar in einem Immobilien-Register eingetragen wird. Im Vergleich dazu wird in Deutschland nach dem Kaufvertrag eine Eintragung beim Grundbuchamt veranlasst. Die italienische Notarurkunde hat jedoch eine andere Wirkung wie der deutsche Kaufvertrag, denn in Italien kauft man gleichzeitig mit der Beurkundung, wobei man in Deutschland erst mit der Eintragung beim Grundbuchamt Eigentümer wird. Eine Auflassungsvormerkung fällt somit beim italienischen Immobilienkauf weg. Das bedeutet, dass im italienischen Immobilienrecht der Kaufpreis direkt nach der notariellen Beurkundung fällig wird.

Was muss man beim Kauf einer Immobilie in Italien beachten?

Beim Kauf einer Immobilie in Italien sind vor allem die Verjährungsfristen zu beachten. Während in Deutschland Ansprüche aus dem Kaufvertrag nach drei Jahren verjähren, beträgt die Verjährungsfrist beim Kauf in Italien zwei bis zehn Jahre. Auch die Übertragung von Immobilien an Familienmitglieder oder Nahestehende kann in Italien kompliziert sein und spezielle Genehmigungen erfordern.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Grundsteuer. In Italien wird die Grunderwerbsteuer nicht vom Kaufpreis berechnet, sondern die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Immobilie, dem Standort und dem Baujahr, und ob der Käufer sich in Italien anmelden wird.  

Es ist daher ratsam, sich von einem erfahrenen italienischen Anwalt beraten zu lassen, insbesondere wenn man als Ausländer eine Immobilie in Italien erwerben oder verkaufen möchte. Der italienische Anwalt kann die notwendigen Genehmigungen und Verträge vorbereiten, die Verträge prüfen und bei der Abwicklung des Kaufs oder Verkaufs unterstützen.

Wie hoch sind die Steuern für ein Haus in Italien?

Die Steuern für ein Haus in Italien hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Immobilie, ihrem Wert und ihrer Nutzung. Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Steuern, die beim Besitz eines Hauses in Italien anfallen können:

  1. Grunderwerbsteuer (Imposta di Registro): Beim Kauf einer Immobilie in Italien fällt die Grunderwerbsteuer an. Der Satz der Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel 9% des Kaufpreises, kann aber in einigen Fällen auch höher oder niedriger sein.
  2. Katastersteuer (Imposta Catastale): Diese Steuer wird beim Kauf einer Immobilie in Italien erhoben und beträgt normalerweise 1% des Katasterwerts.
  3. Mehrwertsteuer (IVA): Wenn die Immobilie neu gebaut oder grundlegend renoviert wurde, fällt anstelle der Grunderwerbsteuer die Mehrwertsteuer an. Der IVA-Satz beträgt in der Regel 10% oder 22% des Kaufpreises, je nach Art der Immobilie.
  4. Grundsteuer (Imposta Municipale Propria): Wie bereits erwähnt, hängt die Höhe der Grundsteuer in Italien von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Eigentums und dem Standort der Immobilie. Der IMU-Satz beträgt 0,76% des Katasterwertes der Immobilie, kann aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
  5. Zweitwohnsitzsteuer (Tassa di soggiorno): Wenn die Immobilie als Zweitwohnsitz genutzt wird, kann eine Zweitwohnsitzsteuer anfallen. Der Satz dieser Steuer kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein.
  6. Erbschaftssteuer (Imposta sulle successioni): Wenn eine Immobilie in Italien vererbt wird, kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Der Satz der Erbschaftsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert der Immobilie, dem Grad der Verwandtschaft zwischen Verstorbenem und Erben sowie dem Standort der Immobilie.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Steuersätze und -bedingungen von Gemeinde zu Gemeinde in Italien unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, einen erfahrenen italienischen Anwalt zu konsultieren, um spezifische Fragen zu den Steuern und anderen rechtlichen Aspekten des Immobilienkaufs in Italien zu klären.

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Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Italien?

Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer in Italien hängt von der Gemeinde ab, in der die Zweitwohnung oder das Ferienhaus liegt. Jede Gemeinde kann ihre eigene Satzung erlassen und somit auch ihre eigene Steuerhöhe festlegen. Daher kann die Höhe der Steuer je nach Gemeinde sehr unterschiedlich sein.

Allerdings gibt es einige allgemeine Richtlinien, die für die Zweitwohnsitzsteuer in Italien gelten. In der Regel handelt es sich um eine jährliche Steuer, die auf Basis des Katasterwertes der Immobilie berechnet wird. Der Katasterwert ist ein vom italienischen Staat festgelegter Wert, der den Vermögenswert einer Immobilie angibt.

Die Steuerhöhe kann je nach Gemeinde zwischen 0,2% und 1,5% des Katasterwertes der Immobilie liegen.

Zudem gibt es einige Ausnahmen von der Zweitwohnsitzsteuer, die je nach Gemeinde variieren können. In einigen Gemeinden sind zum Beispiel Ferienhäuser von der Steuer befreit, wenn sie nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden. In anderen Gemeinden gibt es eine Freistellung von der Steuer für Neubauten oder für Immobilien, die von einem Unternehmen für Geschäftszwecke genutzt werden.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld beim zuständigen Amt der Gemeinde über die genaue Höhe der Zweitwohnsitzsteuer und mögliche Ausnahmen zu informieren. Ein erfahrener italienischer Anwalt kann bei der Klärung von Fragen zum italienischen Steuerrecht und der Zweitwohnsitzsteuer helfen.

Wie hoch ist die Grundsteuer in Italien?

In Italien wird die Grundsteuer "Imposta Municipale Propria" (kurz: IMU) genannt. Ähnlich wie bei der Zweitwohnsitzsteuer hängt die Höhe der IMU von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Eigentums und dem Standort der Immobilie.

Der IMU-Satz beträgt 0,76% des Katasterwertes (valore catastale) der Immobilie. Allerdings können die Gemeinden den IMU-Satz anpassen und einen anderen Prozentsatz festlegen, der zwischen 0,2% und 1,06% liegt. Zusätzlich können die Gemeinden auch Steuerfreibeträge oder Steuerermäßigungen gewähren, je nach Art und Nutzung der Immobilie. 

Zum Beispiel kann eine Immobilie, die als Hauptwohnsitz genutzt wird, von der IMU befreit sein. Luxusimmobilien können allerdings von dieser Regelung ausgeschlossen sein.

Die Höhe der IMU hängt also von verschiedenen Faktoren ab und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen italienischen Anwalt zu konsultieren, um spezifische Fragen zur Grundsteuer und anderen Steuerangelegenheiten in Italien zu klären.

Wie berechnet sich der Katasterwert in Italien?

Der Katasterwert (valore catastale) wird in der Regel alle fünf Jahre von der Katasterbehörde (Agenzia del Territorio) überprüft und gegebenenfalls neu berechnet.

Der Katasterwert basiert auf verschiedenen Faktoren wie dem Alter der Immobilie, ihrer Größe, Lage und Ausstattung. Der Wert wird für jedes Gebäude und Grundstück separat berechnet.

Die Berechnung des Katasterwerts beruht auf verschiedene Faktoren und Kennzahlen, die miteinander kombiniert werden. Einige der Faktoren, die bei der Berechnung des Katasterwerts berücksichtigt werden, sind:

  • Fläche des Grundstücks und des Gebäudes

  • Art und Alter des Gebäudes

  • Lage und Qualität der Immobilie

  • Infrastruktur und Ausstattung in der Umgebung

Der Katasterwert dient als Grundlage für die Berechnung verschiedener Steuern und Gebühren, wie zum Beispiel die Grundsteuer (IMU), die Zweitwohnsitzsteuer, die Erbschaftssteuer oder die Grunderwerbsteuer. 

Es ist wichtig zu beachten, dass der Katasterwert nicht unbedingt dem Marktwert der Immobilie entspricht. Der Marktwert kann höher oder niedriger sein als der Katasterwert, da hier auch noch Angebot und Nachfrage hinzukommen.

Welche Arten von Kaufverträgen können mir bei einem Immobilienkauf in Italien begegnen?

Beim Kauf einer Immobilie in Italien können verschiedene Arten von Kaufverträgen vorkommen. Dies sind die wichtigsten:

  1. Vorvertrag (Preliminare di compravendita): Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die vor dem endgültigen Kaufvertrag geschlossen wird. Der Vorvertrag enthält in der Regel Details wie den Preis, Zahlungsbedingungen, einen Zeitplan für den Abschluss des Kaufs sowie Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit der Kauf abgeschlossen werden kann.

  2. Kaufvertrag (Atto di compravendita): Der Kaufvertrag ist der endgültige Vertrag, der den Kauf der Immobilie besiegelt. Er wird von einem Notar beglaubigt und enthält Details wie den Kaufpreis, eine Beschreibung der Immobilie und der Grundstücksgrenzen, Zahlungsbedingungen und Bedingungen, unter denen der Verkäufer die Immobilie übergibt.

  3. Vorläufiger Kaufvertrag (Compromesso): Ein vorläufiger Kaufvertrag ist ähnlich wie ein Vorvertrag, jedoch ist er bereits bindend. Im Gegensatz zum Vorvertrag ist der vorläufige Kaufvertrag eine endgültige Vereinbarung, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ohne die vereinbarte Strafe zu zahlen.

  4. Kaufvertrag mit Kauf auf Plan (Contratto di vendita su progetto): Wenn die Immobilie noch im Bau ist, kann ein Kaufvertrag mit Kauf auf Plan abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden Details wie der Fertigstellungstermin, der Preis, Zahlungsbedingungen und die Garantien des Entwicklers für die Qualität und Fertigstellung der Immobilie festgelegt.

Es ist wichtig, alle Aspekte des Vertrags sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass man die Bedingungen versteht und akzeptieren kann, bevor man den Vertrag unterschreibt. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen italienischen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle notwendigen Details enthält und rechtlich abgesichert ist.

Kontakt

Welche Dokumente müssen für die Beurkundung einer italienischen Immobilie vorliegen?

  • Ausweiskopien aller im Vertrag genannten Personen

  • bei Privatpersonen: Nachweis über den Familienstand

  • Italienische Steuernummern (codice fiscale) aller Beteiligten

  • Aktueller Katasterauszug (visura)

  • Offizieller Grundriss und Lageplan (planimertia catastale)

  • Kaufvertrag oder Erbnachweis des bisherigen Eigentümers

  • Nachweis über hypothekarische Belastungen und ihre Löschbarkeit bei Zahlung des Kaufpreises

  • Bestätigung, dass keine grundstücksbezogenen und persönlichen Steuerrückstände des Verkäufers bestehen

  • bei gewerblichem Immobilienkauf: Beglaubigter Handelsregisterauszug und Gesellschafterbeschluss über den Immobilienkauf/-verkauf bei italienischen Unternehmen

Bei Gebäuden:  Baugenehmigung (concessione edilizia); Bewohnbarkeitszeugnis (abitabilità); eventuell nachträgliche Genehmigung eines Schwarzbaus (sanatoria) einschließlich des Zahlungsnachweises der Strafe; Energiepass (certificazione energetica)

Bei Grundstücken: Miet- oder Pachtverträge, insofern das Grundstück vermietet oder verpachtet ist

Bei Baugrundstücken: Bebaubarkeitsnachweis (certificato di destinazione urbanistica)

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken: Vorkaufs-Verzichtserklärung der Pächter oder direkten Nachbarn.

Bei Vertretung durch Bevollmächtigte: Notariell beglaubigte Vollmacht

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