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Firma in Italien gründen: Wir beantworten die 4 wichtigsten Fragen!

Sie möchten eine Firma in Italien gründen oder sich mit Ihrem Unternehmen in Italien niederlassen? Dies ist ein durchaus sinnvolles Anliegen, denn der italienische Markt bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für Unternehmer und Unternehmen.

Firma in Italien gründen
Sie möchten eine Firma in Italien gründen oder sich mit Ihrem Unternehmen in Italien niederlassen?Beauftragen Sie uns unter masina@masinalex.it oder 030-20615760

Um ein Unternehmen in Italien erfolgreich zu gründen und zu betreiben, ist ein fundiertes Verständnis der Marktstruktur, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der bürokratischen Besonderheiten unerlässlich.

Die Wahl des Standorts und der Unternehmensform ist bereits ein kritischer Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in Italien. Die Unternehmensform hat weitreichende Auswirkungen auf rechtliche, steuerliche und operative Aspekte der Geschäftstätigkeit.

In Italien stehen grundsätzlich das Einzelunternehmen sowie verschiedene Formen von Kapital- und Personengesellschaften zur Verfügung. Jede dieser Unternehmensformen ist mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten sowie steuerlichen Belastungen verbunden, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile mit sich bringen.

Um mögliche Fallstricke zu vermeiden und die rechtlichen Anforderungen sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensformen zu kennen, sollten potentielle Unternehmensgründer in jedem Fall frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Gerade für deutsche Unternehmensgründer ist die Gründungsberatung durch einen italienischen Rechtsanwalt meist sinnvoll, da dieser neben den rechtlichen und steuerlichen Kenntnissen auch mit der italienischen Bürokratie vertraut ist und über die notwendigen und unerlässlichen Sprachkenntnisse verfügt.

Giorgio Masina ist italienischer Avvocato und bietet Existenzgründern aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnis des italienischen Gesellschaftsrechts eine umfassende Beratung und Begleitung im Gründungsprozess. In diesem Beitrag gehen wir auf die grundlegenden Unterschiede der Rechtsformen ein, was Unternehmensgründer bei der Gründung beachten sollten und warum eine frühzeitige Rechtsberatung bei der Gründung eines Unternehmens in Italien sinnvoll ist.

Übersicht:

  1. Was gilt es zu beachten, wenn man ein Unternehmen in Italien gründen will?
  2. Welche Rechtsformen gibt es in Italien?
  3. Wie gründet man ein Unternehmen in Italien?
  4. Wie kann ein Avvocato bei der Gründung eines Unternehmens in Italien beraten?
  5. Fazit
  6. FAQ

1. Was gilt es zu beachten, wenn man ein Unternehmen in Italien gründen will?

Aufgrund der räumlichen Nähe zu Deutschland und des hohen ökonomischen und wirtschaftlichen Potenzials eignet sich Italien besonders für die Ansiedlung oder Expansion deutscher und internationaler Unternehmen. Doch auch in Italien ist die Gründung eines Unternehmens, die Anmeldung eines Gewerbes oder die Gründung einer Tochtergesellschaft mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Hinzu kommt eine oft etwas träge Verwaltung mit ihren bürokratischen und rechtlichen Besonderheiten.

Unabhängig davon, in welchem Land Sie ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft gründen, sich selbständig machen oder ein Gewerbe anmelden wollen, sollten Sie sich zunächst über die Rahmenbedingungen, z.B. rechtlicher und steuerlicher Art, informieren. Je nach Branche, in der Sie tätig werden möchten, kann es darüber hinaus notwendig sein, sich über behördliche Genehmigungen oder staatliche Zulassungen und die Beschaffung entsprechender Nachweise zu informieren. Informationen über branchenspezifische Rahmenbedingungen sind daher ebenfalls wichtig.

Die größten Hürden für deutsche Unternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibende bei der Unternehmensgründung in Italien sind daher meist die sprachliche, rechtliche und bürokratische Unkenntnis der Gepflogenheiten in Italien.

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2.  Welche Rechtsformen gibt es in Italien?

Vor der Gründung einer Firma oder eines Unternehmens in Italien muss die für den Unternehmenszweck am besten geeignete Rechtsform gewählt werden. Je nach Rechtsform, z.B. Einzelunternehmen oder Gesellschaft, unterscheiden sich auch die Gründungsmodalitäten. Zum Teil muss die Gründung eines Unternehmens bei bestimmten Rechtsformen notariell beurkundet werden. Bei anderen Rechtsformen ist dies nicht erforderlich.

Wahl der Unternehmensform wichtiger Faktor

Bei der Wahl der Rechts- bzw. Unternehmensform sollten Gründer u.a. berücksichtigen, ob eine Haftungsbeschränkung gewünscht ist oder nicht. Bei bestimmten Rechtsformen ist es möglich, die persönliche Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Im Insolvenzfall haften die Gesellschafter dann nicht mit ihrem Privatvermögen. So können unnötige unternehmerische Haftungsrisiken vermieden werden.

Zu bedenken ist auch, ob das zu gründende Unternehmen einen hohen Finanzbedarf hat. Aktiengesellschaften eignen sich z.B. aufgrund ihrer Grundstruktur sehr gut, um Kapital durch Investoren oder Anleger zu akquirieren, indem Unternehmensanteile einfach verkauft werden können. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sind auch steuerliche Aspekte zu beachten. So fallen beispielsweise bei Kapitalgesellschaften Körperschaftssteuern an, die bei Einzelunternehmen in dieser Form nicht anfallen.

Schon diese Aufzählung der zu bedenkenden Faktoren macht deutlich, dass die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen, Ihre Gesellschaft oder Ihre Tochtergesellschaft nicht unbedeutend ist und sehr bedacht getroffen werden sollte. Vor der Gründung sollte sich der Gründer daher von einem erfahrenen und mit dem italienischen Recht vertrauten Anwalt beraten lassen. Auch die Wahl der Unternehmensform sollte in Zusammenarbeit mit einem im italienischen Gesellschaftsrecht erfahrenen Avvocato getroffen werden, der über fundierte Kenntnisse des italienischen Rechts- und Geschäftsumfelds verfügt.

Rechtsformen

Einzelunternehmen - Ditta Individuale: Das Einzelunternehmen ist die typische Rechtsform für Freiberufler, Kaufleute, Handwerker oder Landwirte. Die Gründung erfolgt formfrei und ist daher mit geringen Gründungskosten verbunden. Ein Notar ist nicht erforderlich. Ein Stammkapital ist nicht erforderlich, eine Haftungsbeschränkung ist nicht möglich. Der Umsatz des Einzelunternehmens unterliegt ab einer bestimmten Umsatzschwelle der Umsatzsteuer (22%). Der persönliche Gewinn des Unternehmens unterliegt der Einkommensteuer und der Rentenversicherung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Società a Responsabilità Limitata (S.r.l.): Die S.r.l. ist eine Kapitalgesellschaft, die der deutschen GmbH sehr ähnlich ist. Bei der S.r.l. ist die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt. Das Mindeststammkapital beträgt EUR 10.000, davon müssen mindestens € 2.500,00 bei der Gründung eingezahlt werden. Die Gründung der S.r.l. ist aufwändig und mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Außerdem muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.

Die Gründung ist nicht ohne Notar möglich, der z.B. den Gründungsvertrag und den Gesellschaftsvertrag beurkunden muss. Darüber hinaus ist eine Eintragung/Registrierung im Handelsregister (Registro delle imprese) und ggf. eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die steuerliche Belastung der S.r.l. beträgt 24% Körperschaftssteuer (IRES) und eine regionale Gewerbesteuer (IRAP) von ca. 3 - 5% der Wertschöpfung des Unternehmens. Im Hinblick auf Buchhaltung, steuerliche Aspekte, Compliance und Datenschutz verursacht die S.r.l. einen hohen Verwaltungsaufwand und entsprechende Kosten, wenngleich die S.r.l. in Italien ein hohes Ansehen genießt.

Es gibt auch vereinfachte Formen der S.r.l., z.B. für kleinere Gesellschaften. Diese werden dann als Società a responsabilità limitata semplificata (S.r.l.s.) bezeichnet und ähneln der deutschen Unternehmergesellschaft (UG). Das Stammkapital beträgt hier mindestens 1 € und maximal 10.000 Euro.

Daneben gibt es eine vereinfachte Form für Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter/Geschäftsführer, die Società a responsabilità limitata unipersonale (S.r.l.u.). Für diese Formen der S.r.l. gibt es vorgeschriebene Gründungsformulare sowie ein standardisiertes Musterformular für den Publizitätsakt. Die Eintragung in das Handelsregister (Registro delle imprese), ggf. die Gewerbeanmeldung und die Eröffnungsbilanz müssen jedoch vorgenommen werden.

Aktiengesellschaft - Società per Azioni (S.p.A.): Die S.p.A. ist eine mit der deutschen AG vergleichbare Kapitalgesellschaft, die sich vor allem für größere Unternehmen und Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf eignet. Die Gründung und Verwaltung einer S.p.A. ist aufwändig und kostenintensiv. Das Mindeststammkapital liegt bei 50.000 Euro, davon müssen mindestens € 12.500,00 bei der Gründung eingezahlt werden. Der Vorteil der S.p.A. liegt darin, dass durch den Handel mit Unternehmensanteilen Kapital von Investoren beschafft werden kann. Neben den hohen Kosten für Gründung und Verwaltung unterliegt die S.p.A. zudem umfangreichen Offenlegungs- und Publizitätspflichten.

Offene Handelsgesellschaft - Società in nome collettivo (S.n.c.): Die S.n.c. ist vergleichbar mit der deutschen offenen Handelsgesellschaft (OHG) und zählt zu den Personengesellschaften. Die Gründung der S.n.c. ist ohne Notar möglich und verursacht daher geringe Gründungskosten. Ein Stammkapital ist nicht erforderlich, es besteht aber auch keine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter, so dass die Gesellschafter persönlich haften. Die Gründung der S.n.c. ist formfrei möglich, eine Eintragung in das Handelsregister (Registro delle imprese) ist jedoch erforderlich. Die S.n.c. selbst ist nicht steuerpflichtig, die Gewinne unterliegen jedoch der Einkommensteuer der Gesellschafter. Bei Gewerbebetrieben fällt eine regionale Gewerbesteuer (IRAP) in Höhe von ca. 3 - 5% der Wertschöpfung an.

Kommanditgesellschaft - Società in accomandita semplice (S.a.s.): Die S.a.s. ist das Pendant zur deutschen Kommanditgesellschaft. Die Haftung der Kommanditisten beschränkt sich auf ihre Einlage, die sie für die Geschäftsführung verwenden. Die Komplementäre haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. Die S.a.s. ist eine Personengesellschaft. Ihre Gründung ist formfrei möglich und erfordert lediglich einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Ein Notar ist nur für den Publizitätsakt erforderlich, der z.B. in der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages besteht.

Beratung durch einen sprachkundigen Anwalt sinnvoll

Diese Aufzählung zeigt, dass es wie in Deutschland eine Vielzahl von Rechtsformen mit Vor- und Nachteilen gibt. Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb am besten geeignet ist, kann erst nach eingehender Beratung und Analyse durch einen rechtskundigen Avvocato entschieden werden.

Giorgio Masina gibt Ihnen als italienischer Rechtsanwalt einen Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen, die in Italien zur Verfügung stehen. Er erläutert Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen und hilft Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen.

Italienisches Gesellschaftsrecht

Mehr zu unseren Leistungen im italienischen Gesellschaftsrecht, lesen Sie hier.

3. Wie gründet man ein Unternehmen in Italien?

Nachdem sich Unternehmer für eine Rechtsform entschieden haben, muss das Unternehmen gegründet werden. Dies ist je nach gewählter Rechtsform mehr oder weniger aufwändig und zeitintensiv. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist der Aufwand deutlich geringer, da z.B. in der Regel kein Notar benötigt wird oder nur für einzelne Beurkundungen.

Beurkundung bei S.r.l. notwendig

Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der S.r.l. ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich, der u.a. die Gründung der Gesellschaft durch einen Gründungsvertrag beurkunden muss. Nach der Wahl der Rechtsform und des Firmennamens ist für die S.r.l. ein Gesellschaftsvertrag (Atto Costitutivo) aufzusetzen, der anschließend notariell zu beurkunden ist.

Unternehmensregister

Sind alle weiteren Gründungsformalitäten und Verpflichtungen für die S.r.l. erfüllt, muss die Gesellschaft in das italienische Unternehmensregister (Registro delle imprese) eingetragen werden. Das Unternehmensregister ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis aller Unternehmen und sonstigen juristischen Personen in Italien und wird von den italienischen Handelskammern (Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura) geführt.

Das Unternehmensregister enthält u.a. Daten über den Rechtsstatus, die Eigentumsverhältnisse, Finanzinformationen und weitere Informationen. Erst mit der Eintragung in das Unternehmensregister erlangt die S.r.l. Rechtspersönlichkeit.

Handelt es sich bei der S.r.l. um ein Handwerksunternehmen dieser Rechtsform, muss die S.r.l. auch in das italienische Handwerksregister (albo provinciale delle imprese artigiane) eingetragen werden, das ebenfalls von den Handelskammern geführt wird. Die Handelskammern führen auch andere branchenspezifische Register.

Steuernummern, PEC und Smartcards

Sofern die Gesellschaft und der/die Geschäftsführer nicht bereits über eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale) verfügen, ist eine solche ebenfalls bei jedem Finanzamt (Agenzia delle Entrate) oder z.B. für einen deutschen Geschäftsführer bei den italienischen Auslandsvertretungen zu beantragen. Ab einer bestimmten Umsatzschwelle muss das Unternehmen auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Numero Partita I.V.A.) führen. Auch hierfür ist die Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) zuständig.

Für die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung benötigt jede italienische Gesellschaft eine "zertifizierte E-Mail-Adresse" (posta elettronica certificata - abgekürzt P.E.C.). Außerdem benötigt jeder Geschäftsführer der Gesellschaft eine Smartcard, mit der eine elektronische bzw. digitale Unterschrift geleistet werden kann. Ein Notar muss die für die Gesellschaft erforderlichen Geschäftsbücher erstellen und beglaubigen.

Beginn der Geschäftstätigkeit

Nachdem alle erforderlichen Dokumente beglaubigt, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen veröffentlicht, alle erforderlichen bürokratischen Anforderungen erfüllt und die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft erlangt wurde, kann die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft aufgenommen werden. Der Beginn der Geschäftstätigkeit muss dem Unternehmensregister gemeldet werden.

Eintragung in Berufsregister

Insbesondere Berufe, deren Tätigkeit eine Dienstleistung darstellt, müssen sich in der Regel in ein Berufsregister eintragen lassen. So müssen sich z.B. Anlageberater in das von der Handelskammer geführte Register der Anlageberater (Albo dei Promotori Finanziari) eintragen lassen.

Wer die Berufe Architekt, Raumplaner, Landschaftsarchitekt oder Denkmalpfleger ausübt und in Italien tätig werden will, muss sich bei der jeweiligen Provinzkammer für diese Berufe (Ordine degli Architetti, Pianificatori, Paesaggisti e Conservatori) eintragen lassen. Dies gilt unabhängig von der gewählten Rechtsform des Unternehmens.

Haben Sie Fragen zur Gründung einer Firma in Italien?

4. Wie kann ein Avvocato bei der Gründung eines Unternehmens in Italien beraten?

Giorgio Masina ist italienischer Anwalt und Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Begleitung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten in Italien geht. Er bietet Ihnen eine Vielzahl von rechtlichen Dienstleistungen an, um Ihnen den Weg zur Unternehmensgründung in Italien zu erleichtern und steht Ihnen mit seinem Fachwissen und seiner langjährigen Erfahrung zur Seite.

Ob Sie eine Personengesellschaft, eine GmbH oder eine andere Rechtsform gründen möchten, Giorgio Masina steht Ihnen mit seinem Fachwissen und seiner langjährigen Erfahrung zur Seite. Er kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Unternehmensgründung in Italien und unterstützt Unternehmen bei allen Schritten der Firmengründung. Auch bei der Gründung einer Niederlassung in Italien können Unternehmen auf seine Expertise zurückgreifen.

Auch im Bereich des italienischen Immobilienrechts steht Ihnen Giorgio Masina zur Seite. Er informiert Sie über die relevanten Vorschriften und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien sowie von Immobilien für Ihr Unternehmen in Italien.

5. Fazit

  • Unternehmensgründung in Italien: Die Gründung oder Niederlassung eines Unternehmens in Italien ist ein sinnvolles Unterfangen, da der Markt vielfältige wirtschaftliche Möglichkeiten bietet. Es erfordert jedoch ein gründliches Verständnis der Marktstruktur, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der bürokratischen Besonderheiten.
  • Wahl der Unternehmensform: Die Wahl der Unternehmensform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in Italien. Es gibt verschiedene Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile sowie steuerliche Besonderheiten aufweisen.
  • Rechtsberatung: Eine frühzeitige Rechtsberatung, insbesondere durch einen erfahrenen italienischen Avvocato, ist unerlässlich. Ein erfahrener und sprachkundiger Anwalt kann bei der Wahl der Rechtsform, der Gründung und der Bewältigung der rechtlichen und bürokratischen Anforderungen sowohl bei der Unternehmensgründung als auch bei anderen geschäftlichen Aktivitäten in Italien wertvolle Unterstützung leisten. Er kann auch steuerliche Fragen klären und beherrscht die italienische Rechtssprache.
  • Unternehmensformen in Italien: Die gängigsten Rechtsformen in Italien sind das Einzelunternehmen (Ditta Individuale), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l.), die Aktiengesellschaft (S.p.A.), die Offene Handelsgesellschaft (S.n.c.) und die Kommanditgesellschaft (S.a.s.). Jede Rechtsform hat spezifische Merkmale, Gründungsmodalitäten und steuerliche Besonderheiten.
  • Gründungsprozess: Der Gründungsprozess variiert je nach gewählter Rechtsform. Kapitalgesellschaften wie die S.r.l. bedürfen der Mitwirkung eines Notars und der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. Die Eintragung in das Unternehmensregister ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen kann.
  • Steuerliche und behördliche Anforderungen: Neben der Wahl der Rechtsform sind auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Erledigung der Gründungsformalitäten, die Beantragung der Steuernummer und die Einrichtung einer zertifizierten E-Mail-Adresse sind ebenfalls erforderlich.

6. FAQ

Welche Gesellschaftsformen gibt es in Italien?

In Italien gibt es verschiedene Unternehmensformen wie das Einzelunternehmen - Ditta Individuale, die Società a Responsabilità Limitata (S.r.l.), die Società per Azioni (S.p.A.), die Società in nome collettivo (S.n.c.), die Società in accomandita semplice (S.a.s.) sowie weitere Unternehmensformen.

Was ist bei der Gründung einer Gesellschaft in Italien zu beachten?

Bei der Gründung eines Unternehmens in Italien sollten Sie die geeignete Unternehmens-/Gesellschaftsform wählen, das Unternehmen bei den zuständigen Behörden anmelden, steuerliche Aspekte berücksichtigen und einen auf italienisches Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.

Wie kann ein Anwalt für italienisches Gesellschaftsrecht bei der Gründung einer Gesellschaft in Italien helfen?

Ein auf italienisches Gesellschaftsrecht spezialisierter Anwalt kann bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform beraten, beim Ausfüllen und Einreichen der Formulare helfen, Verträge prüfen, steuerliche Aspekte erläutern, bei der Buchhaltung behilflich sein und auch nach der Gründung des Unternehmens rechtliche und praktische Unterstützung leisten.

Warum sollte man sich an einen auf italienisches Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt wenden?

Die Gründung eines Unternehmens in Italien ist eine komplexe Angelegenheit, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Kenntnisse erfordert. Ein auf italienisches Gesellschaftsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, den Überblick zu behalten, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihnen wertvolle Tipps und Empfehlungen geben. Darüber hinaus kann er Sie während des gesamten Unternehmenszyklus unterstützen.

Bildquellennachweis: mediaphotos | Canva

Giorgio Masina
Giorgio Masina
Giorgio Masina arbeitet kontinuierlich mit deutschen Kanzleien in grenzübergreifenden Fragestellungen zusammen. Avvocato Masina, dessen Muttersprache Italienisch ist, spricht fließend Deutsch, Englisch sowie Französisch. Er hat mehr als fünfzehn Jahre Erfahrung und unterstützt seine Mandanten in allen Fragestellungen des italienisches Immobilien-, Verkehrs- und Zivilrechts.
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